wichtige Informationen in Kürze


Gründungsgrund

Nach dem Unfalltod von Michael Günther haben sich seine Eltern, seine Lebensgefährtin, vor allem aber auch sein Großvater und Angehörige aus dem weiteren Familienkreis entschlossen, eine Stiftung zu gründen, um Michaels Lebenswerk auch über seinen Tod hinaus zu sichern.

Stiftungszweck

Zweck dieser Stiftung ist die Untersützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher, vor allem in Ländern der 3. Welt.. Natürlich soll das von der Stiftung erwirtschaftete oder gesammelte Geld in erster Linie in das von Michael Günther mit aufgebaute Kinderheim „Jardin del Eden“ in Ecuador und die ihm angeschlossenen Projekte fließen.
Ganz bewusst wurde in der Stiftungssatzung der Stiftungszweck nicht auf die Unterstützung dieses Kinderheims begrenzt, da niemand wissen kann, ob in 10 oder noch mehr Jahren das Heim noch bestehen wird. Eine Stiftung andererseits ist auf Dauer angelegt.

Unterstützte Projekte

Erträge der Stiftung werden zusammen mit der Stiftung zugewandten Spenden derzeit ausschließlich für die unter dem Dach der "Fundacion Jardin del Eden" in Ecuador zusammengefassten Projekte verwendet.
Dieses umfasst das von Michael Günther mit aufgebaute Kinderheim in Panzaleo im Hochland von Ecuador, sowie die Projekte "Proyecto Chaka Wasi", "Niños Libres" und "Programa Chaka".
Die Stiftung hat jedoch die Freiheit mit ihren Erträgen und den nicht ausdrücklich für die Projekte in Ecuador bestimmten Spenden gegebenenfalls auch andere Einrichtungen oder Organisationen zu unterstützen, die eine Garantie dafür liefern, den Stiftungszweck zu erfüllen.

Annerkennung als Stiftung

Diese Stiftung wurde im Dezember 2000 vom Regierungspräsidium Tübingen und vom Finanzamt Balingen anerkannt

Stiftungskapital

Die finanzielle Grundlage bildeten eine Unfall- und eine Lebensversicherung auf seinen Namen, dazu die persönlichen Ersparnisse von Michael. Großzügige Zuweisungen aus dem weiteren Familienkreis und ein Vermächtnis seines Großvaters kamen dazu. In den Jahren seit 2000 wurde das Stiftungskapital ständig erhöht, zuletzt durch das Vermächtnis einer verstorbenen Tante.
Im Jahre 2013 wird wohl die Grenze von 500.000 Euro überschritten werden Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden; das von den Kapitalerträgen erwirtschaftete Geld kommt den hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zugute.

Stiftungsorgane

Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
Über die Verwendung der Gelder der Stiftung entscheidet der Stiftungsrat nach Vorschlag des Vorstands.
Beraten wird die Stiftung vom Unterstützerkreis. Der Unterstützerkreis hat in den vergangenen Jahren den direkten Kontakt zum Kinderheim durch Korrespondenz und häufige Besuche aufrechterhalten. Er vertritt das Kinderheim in Europa.
Der Unterstützerkreis ist mit dem Vorstand und dem Kuratorium der Stiftung personell eng verbunden und berät die Stiftung bei der Verwendung der Spenden.
Er entscheidet über die Entsendung von Praktikantinnen und Praktikanten in das Kinderheim und berät diese organisatorisch und pädagogisch.

Unterstützungmöglichkeiten

Jeder kann durch Spenden die Arbeit der Stiftung unterstützen.

Spendenkonto

Michael-Günther-Stiftung

Sparkasse Zollernalb

Bankleitzahl: 653 512 60

Kontonummer: 66 105 444

IBAN: DE49 6535 1260 0066 1054 44

BIC-/SWIFT-Code SOLADES1BAL

Sollten Sie in ganz besonderer Weise eines der Projekte unterstützen wollen, dann nennen Sie dies bitte in der Zeile „Verwendungszweck“. Vergessen Sie nicht Ihre vollständige Adresse anzugeben, bei Platzmangel auf dem Überweisungsformular ebenfalls unter „Verwendungszweck“. Nur so können wir Ihnen eine Spendenquittung (siehe unten) und unseren Jahresbrief zusenden.

Absetzbarkeit der Spenden

Seit dem Bescheid des Finanzamts Balingen vom 29.09.2002,inzwischen immer wieder erneuert, ist die Stiftung auch berechtigt, dem Stiftungszweck entsprechende Zuwendungen im Rahmen der für den einzelnen Spender gültigen gesetzlichen Höchstgrenzen entgegenzunehmen und dafür Spendenquittungen auszustellen, die von den Spendern bei der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden können.
Wir stellen Spendenquittungen aus bei Spenden über Euro 100.—oder auch auf besonderen Wunsch. Das Finanzamt anerkennt bei spenden bis Euro 200.—auch den Bankbeleg, bez. Kontoauszug.